Porsche Zentrum Pforzheim

Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels des Porsche Zentrum Pforzheim

1. Veranstalter und Laufzeit des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird vom Porsche Zentrum Pforzheim (Hahn Sportwagen Pforzheim GmbH, Kieselbronner Straße 37, 75177 Pforzheim, nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Es beginnt am Mittwoch, 11.06.2025 und endet am Freitag, 18.06.2025, 18:00 Uhr.

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen 

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Anmeldung zum Gewinnspiel über den My Porsche Zugang, und Beantwortung der folgenden Frage:

„Wie hoch ist der Reifenverschleiß bei einem 24h-Rennen auf dem Circuit de Spa-Francorchamps des GT3 R von Rutronik Racing?“.

Entscheidend ist hierbei die korrekte Angabe der Anzahl der Reifensätze.

3. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Teilnehmer mit einem Mindestalter von 18 Jahren.

Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Hahn Sportwagen Pforzheim GmbH und deren Familienangehörige sowie alle Mitarbeiter, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren und deren Familienangehörige.

4. Gewinn

Folgenden Preis gibt es zu gewinnen:
2x VIP Tageskarten Karten für GTWC am Nürburgring (inkl. Verpflegung über Rutronik Racing Hospitality) 

5. Teilnahmemodalitäten

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt ausschließlich online. Am Gewinnspiel nehmen alle teil, die bis zum 18.06.2025 um 18.00 Uhr über die My Porsche App ihre korrekte Schätzung abgegeben haben. Bei mehrfachen korrekten Schätzungen entscheidet das Los. Teilnehmer, die die Auslosung gewonnen haben, werden am 24.06.2025 benachrichtigt.

6. Rechtsweg

Der Rechtsweg hinsichtlich der Ermittlung des Gewinners ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt. Das Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Amtsgericht Mannheim.

7. Abwicklung des Gewinnspiels

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Gewinner können auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall wird ein anderer Teilnehmer ermittelt. Hierzu werden bereits in der ersten Verlosung sogenannte Warteplätze ermittelt, die im Falle eines Gewinnverzichts nachrücken. Die Einlösung des Gewinns wird individuell mit dem jeweiligen Gewinner abgestimmt.

Die/Der Gewinner/in wird am 24.06.2025 per E-Mail von Herrn Marco Sommer schriftlich benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
Bleibt eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 24 Stunden, nach Eingang der Aufforderung durch den Veranstalter, aus, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. unrichtige Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet die richtige Adresse ausfindig zu machen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

8. Vorzeitige Beendigung und Gewährleistungsausschluss, Datenschutz

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden, wenn dessen Durchführung aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Solche Gründe können etwa technische Probleme (Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/oder Software etc.), Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstige Entscheidungen sein. Wegen der vorzeitigen Beendigung entstehen den Teilnehmern keine Ansprüche.

9. Haftung

  1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

  2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

10. Datenschutzhinweise

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Teilnehmer auch entsprechend der jeweiligen individuellen Einwilligung in die Datennutzung. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei Porsche erhalten Sie hier.